Wolt Partner Admin Portal Geschäftsbedingungen für Self-Serve Kampagnen

Sie als Wolt Partner ("Partner" oder "Sie") akzeptieren diese Wolt Partner Admin Portal Geschäftsbedingungen für Self-Serve Kampagnen ("Kampagnen-Bedingungen"), indem Sie eine Kampagne im Partner Admin Portal mit den verfügbaren Self-Serve Tools ("Portal") erstellen. Sie sichern zu und gewährleisten, dass Sie befugt sind, den Partner zu diesen Kampagnen-Bedingungen zu verpflichten.

Diese Kampagnen-Bedingungen sind Teil Ihres Partner-Vertriebsvertrags mit Wolt, der Ihre Präsenz auf der Wolt-Plattform als Partner betrifft („Hauptvertrag"), und regeln die Nutzung des Online-Werbe- Self-Serve Tools, die Wolt Ihnen innerhalb des Portals zur Verfügung stellt.

1. Self-Serve Kampagnen

  1. Wolt kann dem Partner im Portal verschiedene Optionen für Aktionskampagnen zur Auswahl anbieten, z.B. "Kostenlose Lieferung", "Bestellwert-Rabatt", "Kaufe X Erhalte Y" und "Werbeanzeigen". Die Kampagnen sind dazu bestimmt, vom Partner bei Wolt erworben zu werden, indem der Partner ihm die zur Verfügung gestellten Self-Serve-Tools nutzt, um sein Angebot auf der Wolt-Plattform zu bewerben.

  2. Die verschiedenen Kampagnen-Optionen, die Ihnen zur Verfügung stehen, werden im Rahmen des Portals und dieser Kampagnen-Bedingungen vorgestellt und beschrieben. Wolt ist berechtigt, das Portal und die Kampagnen-Optionen jederzeit zu ändern oder einzustellen.

  3. Um eine Bestellung für eine Kampagne ("Bestellung") aufzugeben, wählen Sie die Art der Kampagne aus, die Sie erwerben möchten, und füllen die im Portal angegebenen erforderlichen Datenfelder aus, wie z. B. Ihr Kampagnenbudget sowie das Start- und Enddatum (zusammenfassend "Eingabe"). Sie sind für die Überprüfung der Korrektheit Ihrer Eingaben verantwortlich. Nur dazu berechtigte Vertreter des jeweiligen Partners dürfen Bestellungen für Kampagnen im Portal aufgeben.

  4. Bevor Sie eine Bestellung aufgeben, zeigt Wolt eine Vorschau an, wie die Kampagne auf der Wolt-Plattform aussehen wird. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Vorschau zu prüfen und sicherzustellen, dass die Kampagne mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften Ihres Landes übereinstimmt.

  5. Wolt übernimmt keinerlei Garantie und gibt keine Zusicherungen hinsichtlich der Leistung, der Qualität oder der Ergebnisse, die durch Kampagnen erzielt werden können. Alle Empfehlungen, die im Portal abgegeben werden, garantieren keine Ergebnisse. Alle von Wolt im Portal angegebenen Schätzungen sind lediglich Schätzungen. Bei den im Portal angegebenen Durchschnittswerten handelt es sich lediglich um Durchschnittswerte und nicht um tatsächlich zu erzielende Ergebnisse.

  6. Das Einstellen einer Kampagne im Portal und das Akzeptieren dieser Kampagnen-Bedingungen stellt eine verbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Wolt dar.

2. Für die einzelnen Kampagnen-Optionen geltenden Bedingungen

  1. Kostenlose Lieferung.

    1. Wenn Sie eine Bestellung für eine „Kostenlose Lieferung“-Kampagne tätigen, zahlen Sie für die Liefergebühren der Nutzer, sofern zutreffend, in Übereinstimmung mit Ihrer Bestellung und den Eingaben für die Bestellung.

    2. Wolt ist berechtigt, von einem Nutzer im Zusammenhang mit seinem Lieferauftrag unabhängig von Bestellungen für kostenlose Lieferaktionen Servicegebühren, Zuschlagsgebühren und sonstige Gebühren zu verlangen.

  2. Bestellwert-Rabatt und Artikel-Rabatt (Kaufe X erhalte Y).

    1. Wenn Sie eine Bestellung für einen "Bestellwert-Rabatt“ oder „Artikel-Rabatt (Kaufe X erhalte Y)" aufgeben, sind Sie verpflichtet, für Rabatte, die auf die Bestellungen von Nutzern Ihrer Produkte gemäß Ihrer Bestellung und Eingabe für die Bestellung angewendet werden, zu zahlen.

    2. Rabatte werden nicht auf Gebühren jeglicher Art, wie z.B. Service- oder Zusatzgebühren, angewandt.

    3. Die Wolt-Vertriebsprovision für die oben genannten Kampagnen ist vom vollen Preis der verkauften Produkte zu berechnen, d.h. vom Preis für die Produkte des Partners (zuzüglich ggf. anfallender USt.) vor Anwendung eines Kampagnenrabatts.

    4. Bei Bestellwert-Rabatt-Kampagnen kann der in Ihrer Bestellung festgelegte Rabatt auf die gesamte Produktauswahl der Verkaufsstelle angewendet werden, auf den sich die Kampagne bezieht, je nachdem, welche Produkte der Nutzer kauft. Sie sind allein dafür verantwortlich, dass Ihre Produkte, die Gegenstand einer Bestellwert- oder Artikel-Rabatt-Aktion sind, mit einem Rabatt verkauft werden können.

  3. Werbeanzeigen.

    1. Wenn Sie eine Bestellung für eine Werbeanzeige aufgeben, wird Ihre Verkaufsstelle bzw. werden Ihre Verkaufsstellen, die von der Kampagne abgedeckt wird/werden, wahrscheinlich in verschiedenen Listen auf Wolt stärker sichtbar sein. Die Platzierung und Visibilität Ihrer Werbeanzeige auf Wolt hängt sowohl von der Höhe Ihres Gebots für die Bestellung der Werbeanzeige als auch von Ihrer Relevanz für den Nutzer ab, wobei sich die Relevanz unter anderem aus Ihrem Standort in Bezug zum Standort des Nutzers und der Kaufhistorie des Nutzers zusammensetzt. Wolt übernimmt keinerlei Garantie für eine bestimmte Visibilität.

    2. Das Gebot, das Sie in Ihrer Bestellung auswählen, ist der Höchstbetrag, den Sie für eine durch Ihre Werbeanzeigen-Kampagne generierte Bestellung zahlen werden. Wolt wird Sie nicht über das Ergebnis Ihres Gebots in einer Auktion für eine Kampagne informieren.

    3. Wolt legt für jede Werbeanzeigen-Kampagne ein Mindestgebot fest, das als Mindestgebot bezeichnet wird und den Mindestbetrag darstellt, den Sie für eine über Ihre Werbeanzeigen-Kampagne generierte Bestellung zahlen. Wolt behält sich das Recht vor, das Mindestgebot einseitig festzulegen und zu ändern. Die Höhe des jeweiligen Mindestgebots ist im Portal ersichtlich.

    4. Wolt stellt Ihnen nur die Werbeanzeigen in Rechnung, die zu Bestellungen von Nutzern führen. Das bedeutet, wenn ein Nutzer auf eine Anzeige geklickt hat und innerhalb von sieben Tagen nach diesem Klick einen Kauf tätigt, wird Wolt Ihnen diese Bestellung als Werbeanzeige in Rechnung stellen.

    5. Wolt wird in den Werbeanzeigen einen für Verbraucher sichtbaren Hinweis einfügen, dass die Werbeanzeige bezahlt oder gesponsert ist. Die Form und der Wortlaut dieses Hinweises werden von Wolt festgelegt; Sie sind jedoch dafür verantwortlich, Wolt zu benachrichtigen, wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Werbeanzeige einen anderen oder zusätzlichen Hinweis enthalten sollte.

3. Zahlungen und Steuern

  1. Der Partner zahlt die in der jeweiligen Bestellung festgelegten Gebühren (die "

    Gebühren"). Die Gebühren werden auf der Grundlage der „Backend-Tracking-Mechanismen“ von Wolt und der für die Bestellung geltenden Abrechnungskriterien, wie im Portal dargelegt, berechnet. Jeder Verweis auf "risikofrei" im Portal bedeutet, dass Sie nur dann für eine Kampagne bezahlen, wenn diese zu einer Bestellung eines Nutzers auf Wolt führt, die durch die Kampagne abgedeckt ist.

  2. Falls Sie im Rahmen Ihrer Eingaben ein maximales Budget für die Kampagnen "Kostenlose Lieferung", "Kaufe X erhalte Y" oder "Bestellwert-Rabatt" festgelegt haben, kann Wolt das Budget auf Ihre Kosten überschreiten, um eine einzelne, unter die jeweilige Kampagne fallende Bestellung eines Nutzers zu realisieren, die zu einem Zeitpunkt aufgegeben wird, an dem das Budget nahezu aufgebraucht ist.

  3. Bei der Erstellung einer Werbeanzeigen-Kampagne werden Sie aufgefordert, ein Wochenbudget auszuwählen. Dieses Wochenbudget wird im Laufe einer Woche durch sieben dividiert und in Tagesbudgets aufgeteilt. Falls Ihre Werbeanzeigen-Kampagne dieses Tagesbudget an einem oder mehreren Tagen nicht erreicht, kann Wolt Ihr Tagesbudget an anderen Tagen überschreiten, jedoch nicht um mehr als das Doppelte Ihres Tagesbudgets. Ferner kann Wolt Ihr Wochenbudget für einige Wochen überschreiten, wenn Ihre Werbeanzeigen-Kampagne Ihr Wochenbudget für die vorangegangene(n) Woche(n) nicht erreicht hat, jedoch wird Wolt Ihre Wochenbudgets insgesamt für einen Kalendermonat nicht überschreiten

  4. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass seine Zahlung der jeweiligen Gebühren für eine Bestellung durch Abzug von denjenigen Beträgen erfolgt, die Wolt dem Partner im Zusammenhang mit den Auszahlungen von Wolt gemäß des Hauptvertrages schuldet. Der Zeitpunkt dieser Abzüge ist derselbe wie bei den Auszahlungen nach dem Hauptvertrag, so dass die Abzüge bereits während einer Kampagne erfolgen können.

  5. Die Mehrwertsteuer wird in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen auf die Gebühren addiert.

4. Beendigung

  1. Sie können eine Kampagne jederzeit über das Portal beended. Wenn Sie jedoch die Beendigung einer Kampagne beantragen, nachdem die Kampagne bereits begonnen hat, können Ihnen die Gebühren in Rechnung gestellt werden, die nach Ihrem Antrag für die Beendigung, aber vor der Entfernung der Kampagne von der Wolt-Plattform anfallen.

  2. Wolt ist jederzeit berechtigt, eine Kampagne abzulehnen oder von der Wolt-Plattform zu entfernen.

5. Reporting

  1. Wolt kann Ihnen Informationen zur Verfügung stellen, die sich auf Ihre Kampagnen beziehen oder in Verbindung mit diesen über das Portal generiert werden ("

    Kampagnen-Daten"). Ihre Nutzung von Kampagnen-Daten unterliegt dem Hauptvertrag, einschließlich aller Bestimmungen zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz, sowie den folgenden Einschränkungen: Sie dürfen Kampagnen-Daten ausschließlich (a) zur Planung und Verwaltung von Kampagnen über das Portal und (b) zur Bewertung der Leistung von Kampagnen für Ihre internen Zwecke verwenden. Sie dürfen Kampagnen-Daten nur in der hierin ausdrücklich gestatteten Weise verwenden und offenlegen, und Sie werden Ihren verbundenen Unternehmen, Auftragnehmern oder Vertretern nicht gestatten, Kampagnen-Daten auf andere Weise oder zu anderen Zwecken zu verwenden oder offenzulegen, einschließlich zu Zwecken (i) des Retargetings eines Nutzers oder Geräts, (ii) der Erstellung, Ergänzung oder des Hinzufügens eines Profils eines Nutzers oder Geräts oder (iii) der Identifizierung eines Nutzers oder Geräts. Ungeachtet des Vorstehenden können Sie Kampagnen-Daten offenlegen, soweit dies erforderlich ist, um einer gültigen und verbindlichen gerichtlichen Anordnung, einem Gesetz oder einer Anweisung einer Regierungs- oder Aufsichtsbehörde nachzukommen; dies setzt voraus, dass Sie Wolt vor einer solchen Offenlegung informieren. Alle Kampagnen-Daten sind das ausschließliche Eigentum von Wolt und gelten als vertrauliche Informationen von Wolt.

6. Freistellung

  1. Zusätzlich zu den Freistellungsverpflichtungen aus dem Hauptvertrag wird der Partner Wolt von sämtlichen Ansprüchen, Haftung, Schäden, Verlusten, Kosten, Gebühren (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) und Auslagen im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter, die sich aus oder im Zusammenhang mit Ihren Bestellungen von Kampagnen, Eingaben oder einer Verletzung dieser Kampagnen-Bedingungen durch den Partner ergeben, freistellen und schadlos halten.

7. Sonstige Bedingungen

  1. Für alle relevanten Themen, die nicht durch diese Kampagnen-Bedingungen abgedeckt sind, gelten die Bedingungen des Hauptvertrags.

  2. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Kampagnen-Bedingungen und dem Hauptvertrag haben diese Kampagnen-Bedingungen Vorrang.

  3. Wolt behält sich das Recht vor, diese Kampagnen-Bedingungen einseitig zu ändern. Wolt wird den Partner über wesentliche Änderungen der Kampagnen-Bedingungen mindestens 15 Tage im Voraus entweder über das Portal oder per E-Mail informieren.

Letzte Aktualisierung durch Wolt: 1. November 2023