Allgemeine Geschäftsbedingungen

Österreich

Fassung vom: 8. Oktober 2025  

BEVOR SIE DEN WOLT MARKETPLACE, STOREFRONT, DRIVE, SELF-DELIVERY ODER ANDERE WOLT-PRODUKTE ODER -DIENSTLEISTUNGEN NUTZEN, LESEN SIE BITTE DIESE ALLGEMEINEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN („ALLGEMEINE BEDINGUNGEN“) SORGFÄLTIG DURCH. DURCH DIE UNTERZEICHNUNG DES ANMELDEFORMULARS BEI WOLT ODER DIE NUTZUNG DER PLATTFORM ERKLÄRT DER HÄNDLER, ALLE IN DEM ANMELDEFORMULAR GENANNTEN, VON IHM VERTRETENEN RECHTSFÄHIGEN PERSONEN, UND ALLE SEINE STANDORTE  („HÄNDLER“) SICH ZUSÄTZLICH ZU DEN BEDINGUNGEN IM ANMELDEFORMULAR ODER IN DER MARKETPLACE-ZUSATZVEREINBARUNG MIT DIESEN ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN. WOLT UND DER HÄNDLER WERDEN IN DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GEMEINSAM ALS „DIE PARTEIEN“ UND EINZELN ALS „PARTEI“ BEZEICHNET. 

1. EINLEITUNG 

Wolt bietet eine Reihe von Technologieprodukten, Dienstleistungen und Lösungen („Wolt-Produkte“) an, mit denen Händler ihr Geschäft ausbauen können. „Händler“ sind Restaurants, Lebensmittelgeschäfte und/oder andere Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher und/oder Unternehmen verkaufen. 

Wolt stellt dem Händler Wolt-Produkte zur Verfügung, und der Händler möchte diese Produkte, Dienstleistungen und Technologielösungen zu den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen annehmen. Der Händler kann bestimmte Wolt-Produkte durch Annahme der Bedingungen des entsprechenden Produktnachtrags optional hinzufügen. 

2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 

Anwendbares Recht“ bezeichnet die jeweils geltenden und anwendbaren Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Kodizes.

Ereignisse höherer Gewalt“ bezeichnet Ereignisse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der jeweiligen Partei liegen, einschließlich Naturkatastrophen oder anderer schwerer Wetterbedingungen, Handlungen ziviler oder militärischer Behörden, Embargos, Epidemien oder Pandemien, Krieg, terroristische Handlungen und Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Ereignisse, die den Verkehr, den Transport und die Logistik beeinträchtigen, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe, Netzwerkausfälle, Ausfall oder Fehlfunktion von Kommunikationsnetzen oder der Netzwerkinfrastruktur sowie Störungen der Dienste von externen IT- oder Kommunikationsdienstleistern.

„Händler” bezeichnet alle Personen oder Unternehmen, die Produkte vertreiben, verkaufen oder im Rahmen dieses Vertrags tätig sind. Entsprechende weibliche, männliche oder diverse Formen sind hierin eingeschlossen.

Händlerinhalte“ bezeichnet die im Eigentum der Händler befindlichen Inhalte, die der Händler Wolt zum Zweck dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt und die in ein Wolt-Produkt hochgeladen, gepostet oder anderweitig gespeichert werden. Diese Inhalte können Produktbeschreibungen, Marken, Logos, Funktionen, Spezifikationen, Bilder, Fotos, Feedback, Vorschläge und andere ähnliche Materialien darstellen.

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Rückmeldung“ bezeichnet alle Kommentare, Vorschläge oder Ideen zur Verbesserung der Wolt-Produkte oder zur Bewertung und Nutzung der Wolt-Produkte durch den Händler.

„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jedes Unternehmen, das Wolt direkt oder indirekt über einen oder mehrere Vermittler kontrolliert, von Wolt kontrolliert wird oder mit Wolt unter gemeinsamer Kontrolle steht, wobei „Kontrolle“ die Befugnis bedeutet, die Geschäftsführung, die Richtlinien oder die Geschäftstätigkeit des betreffenden Unternehmens durch Stimmrechte, Verträge oder andere Mittel zu bestimmen oder zu beeinflussen. 

„Vereinbarung“ bezeichnet die Vereinbarung zwischen Wolt und dem Händler, bestehend aus einem Anmeldeformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den geltenden Marketplace-Zusatzvereinbarungen und/oder sonstigen Anhängen oder Anlagen, die Bestandteil dieser Vereinbarung sind. 

„Wolt“ bezeichnet die Wolt Austria GmbH (Zaunergasse 4-6, 1030 Wien, Firmenbuchnummer FN 596406 v).

„Wolt-Daten“ bezeichnet alle Informationen, die Wolt dem Händler zur Verfügung stellt oder zugänglich macht, einschließlich personenbezogener Daten.

3. VERANTWORTLICHKEITEN 

3.1 Wolt und der Händler erfüllen die Verpflichtungen, die in der jeweils geltenden Marketplace-Zusatzvereinbarung oder anderweitig in der Vereinbarung festgelegt sind.  

3.2 Soweit dies aufgrund der Art der vom Händler verkauften Produkte oder Dienstleistungen erforderlich ist, hat der Händler auch alle zusätzlichen Richtlinien von Wolt einzuhalten. 

3.3 Der Händler muss Wolt unverzüglich über alle Änderungen der Informationen informieren, die er Wolt im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt hat, einschließlich aller Änderungen der Eigentumsverhältnisse, Änderungen der Kontaktdaten oder der Angaben zum vertretenden Organ des Händlers, der Bankverbindung oder der Standortangaben. Auf Nachfrage von Wolt wird der Händler entsprechende Nachweise an Wolt erbringen. 

4. ZAHLUNGEN 

4.1 Der Händler verpflichtet sich, die in der Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Gebühren zu zahlen. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. Der Händler verpflichtet sich, Wolt alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Probleme im Zusammenhang mit einer Transaktion, einer Gebühr oder einer Bestellung innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Entstehung der betreffenden Transaktion, Gebühr oder Bestellung mitzuteilen.

4.2 Wolt ist berechtigt, alle unbezahlten Rechnungsbeträge, die Wolt zustehen, mit zukünftigen Zahlungen an den Händler zu verrechnen. 

4.3 Wolt kann Zahlungen an den Händler zurückhalten und bestimmte Bankensysteme oder Konten ablehnen, um Betrug, Verstöße gegen Sanktionen oder ähnliches Verhalten zu verhindern. 

4.4 Wolt (oder ein von Wolt beauftragter Dritter) ist berechtigt, jederzeit die Bonität/Zahlungsfähigkeit des Händlers bei einem Bonitäts-/Zahlungsfähigkeitsauskunftsdienstleister zu überprüfen und die damit verbundenen Daten für interne Geschäftszwecke, einschließlich der Bereitstellung von Dienstleistungen für den Händler, zu verarbeiten.

5. STEUERN 

Der Händler ist für alle Steuern, Abgaben und sonstigen staatlichen Abgaben auf den Verkauf seiner Produkte und Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung verantwortlich und verpflichtet sich, diese Steuern, Abgaben und sonstigen staatlichen Abgaben an die zuständigen Behörden abzuführen, einschließlich der Festsetzung der Umsatzsteuer (USt.). In vielen Rechtsordnungen können zusätzliche Bestimmungen zu den jeweiligen Steuerpflichten der Parteien in dem jeweils geltenden Produktnachtrag festgelegt sein. 

6. GEISTIGES EIGENTUM

6.1 Während der Laufzeit der Vereinbarung gewährt Wolt dem Händler eine nicht ausschließliche, gebührenfreie, nicht abtretbare, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufbare, beschränkte und vollständig bezahlte Lizenz zur Nutzung und zum Zugriff auf die Wolt-Produkte ausschließlich zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung. Wolt ist Eigentümer der Wolt-Produkte oder verfügt über die Rechte daran.

6.2 Der Händler wird Folgendes unterlassen und Dritten nicht gestatten: (a) Wolt-Produkte zu verkaufen, zu lizenzieren, zu vermieten, weiterzuverkaufen, zu verleasen, abzutreten (außer wie hierin gestattet), zu übertragen oder anderweitig kommerziell zu verwerten; (b) Sicherheits- oder andere technologische Funktionen oder Maßnahmen von Wolt-Produkten zu umgehen oder zu deaktivieren oder sich anderweitig unbefugten Zugang zu Wolt-Produkten zu verschaffen oder zu versuchen, sich diesen zu verschaffen; (c) Wolt-Produkte zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode oder die zugrunde liegenden Ideen, Algorithmen, Strukturen oder die Organisation eines Wolt-Produkts abzuleiten, es sei denn, solche Handlungen sind durch zwingende Bestimmungen des anwendbaren Rechts zulässig; (d) Wolt-Produkte in einer Weise oder zu einem Zweck zu nutzen, die gegen geltendes Recht verstößt; und (e) Wolt-Produkte zum Zweck der Entwicklung eines konkurrierenden Produkts oder einer konkurrierenden Dienstleistung oder aus einem anderen als dem in dieser Vereinbarung (einschließlich des geltenden Produktnachtrags) ausdrücklich vorgesehenen oder beabsichtigten Zweck zu nutzen.

6.3 Der Händler gewährt Wolt und seinen verbundenen Unternehmen ein gebührenfreies, nicht exklusives, beschränktes, widerrufbares und nicht übertragbares Recht und eine Lizenz, den Namen oder die Marke des Händlers und die Händlerinhalte zu nutzen, zu modifizieren, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu veröffentlichen und anzuzeigen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Dienstleistungen für den Händler und Wolt-Produkte sowie zum Zwecke der Vermarktung und Werbung für Wolt und seine verbundenen Unternehmen und zur Weitergabe von Händlerinhalten an Dritte für die Zwecke dieser Vereinbarung.

6.4 Der Händler garantiert, dass er Eigentümer aller Händlerinhalte ist oder alle Rechte oder Lizenzen erworben hat, die für die Ausübung seiner Tätigkeiten im Zusammenhang mit Wolt-Produkten erforderlich sind, und dass die Händlerinhalte keine persönlichen Rechte oder Eigentumsrechte Dritter verletzen, beeinträchtigen oder missbrauchen.

6.5 Der Händler kann Wolt Feedback geben. Der Händler gewährt Wolt hiermit uneingeschränkt und ohne Vergütung alle Rechte, Titel und Eigentumsrechte an diesem Feedback uneingeschränkt und ohne Vergütung. 

7. DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT 

7.1 Der Händler verpflichtet sich, auf Wolt-Daten nicht zuzugreifen, diese zu sammeln, zu speichern, aufzubewahren, zu übertragen, zu verwenden, offenzulegen oder anderweitig zu verarbeiten, es sei denn, dies ist zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder den geltenden Gesetzen erforderlich. Der Händler hat Wolt-Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen und die Richtigkeit und Integrität der Wolt-Daten, die sich in der Obhut oder unter der Kontrolle des Händlers befinden, durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu gewährleisten. Der Händler verpflichtet sich, Sicherheitsverfahren, Protokolle oder Zugangsdaten gemäß den angemessenen Anforderungen von Wolt zu implementieren und zu verwenden und haftet für Schäden, die aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen durch den Händler entstehen. 

7.2 Zusätzliche Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen, die zur Einhaltung der für die Beziehung geltenden Datenschutzbestimmungen erforderlich sind, können in der jeweils geltenden Marketplace-Zusatzvereinbarung festgelegt werden. Der Händler wird ein Informationssicherheitsprogramm einrichten, aufrechterhalten und umsetzen, das geeignete administrative, technische, organisatorische und physische Sicherheitsvorkehrungen umfasst, die darauf ausgelegt sind: (a) die Sicherheit und Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu gewährleisten; (b) vor Bedrohungen oder Gefahren für die Sicherheit oder Integrität dieser personenbezogenen Daten zu schützen; (c) vor unbefugtem Zugriff auf oder unbefugter Nutzung dieser personenbezogenen Daten zu schützen; und (d) die ordnungsgemäße Entsorgung oder Vernichtung dieser personenbezogenen Daten sicherzustellen. 

7.3 Jede Partei hat jederzeit die geltenden Datenschutz- und Sicherheitsgesetze einzuhalten. Wenn der Händler Kenntnis von einem unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten oder deren Verlust erhält, hat er unverzüglich geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.

8. DIENSTLEISTUNGSNIVEAUS  

8.1 Sofern nicht anders vereinbart oder in einer Marketplace-Zusatzvereinbarung festgelegt, werden die Wolt-Produkte „wie gesehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt. Wolt übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Wolt-Produkte ununterbrochen, zeitnah, sicher, fehlerfrei oder virenfrei sind. Wolt gibt zudem keine Garantie hinsichtlich der Ergebnisse, die durch die Nutzung der Wolt-Produkte erzielt werden, oder hinsichtlich der Informationen, die der Händler durch die Nutzung der Wolt-Produkte erhält ab. 

8.2 Insbesondere ist Wolt, sofern nicht anders vereinbart, nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestanzahl von Bestellungen oder ein bestimmtes Transaktionsvolumen zu erreichen. 

8.3 Wolt haftet nicht für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt

9. SCHADENSERSATZ

Der Händler verteidigt, entschädigt und hält Wolt und seine verbundenen Unternehmen sowie die Führungskräfte und Mitarbeiter von Wolt oder einem verbundenen Unternehmen schad- und klaglos gegenüber allen Ansprüchen, Klagen oder Forderungen Dritter. Dies inkludiert, ist aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltskosten, die aufgrund der Produkte oder Dienstleistungen des Händlers, den bereitgestellten Informationen, falschen Angaben oder Unterlassungen des Händlers, den Inhalten des Händlers oder der Verletzung der Vereinbarung durch den Händler entstehen oder daraus resultieren.

10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG   

10.1 Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für indirekte Schäden, einschließlich entgangener Gewinne, entgangenen Umsätzen oder Geschäften, Datenverlusten oder Betriebsunterbrechungen. 

10.2 Sofern nicht anders vereinbart oder in einer Marketplace-Zusatzvereinbarung festgelegt, ist die Haftung jeder Partei für direkte Schäden, die aus einem anspruchsbegründenden Ereignis entstehen, auf (i) die Provisionen und Gebühren, die der Händler in den drei (3) Monaten vor dem anspruchsbegründenden Ereignis gezahlt hat oder zu zahlen hat, oder (ii) eintausend Euro, je nachdem, welcher Betrag höher ist, beschränkt. 

10.3 Sollte die vereinbarte Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig sein, ist die Haftung der Parteien auf den gesetzlich zulässigen Umfang beschränkt.

10.4 Die in diesem Abschnitt festgelegte Beschränkung gilt nicht (a) bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, (b) bei Tod oder Körperverletzung, (c) für die Freistellungs- und Entschädigungsverpflichtungen des Händlers oder (d) wenn Schäden durch eine Verletzung der Pflichten oder Verantwortlichkeiten des Händlers zum Schutz der Wolt-Daten oder durch eine Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtungen des Händlers verursacht wurden. 

11. VERTRAULICHKEIT UND DATENVERWENDUNG 

11.1 Die Parteien behandeln alle Materialien oder Informationen, die sie von der anderen Partei erhalten haben und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder als vertraulich zu verstehen sind, vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter. Sie verwenden diese Materialien oder Informationen ausschließlich für die in dieser Vereinbarung genannten Zwecke. 

11.2 Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt jedoch nicht für Materialien oder Informationen, die

(a) allgemein zugänglich oder anderweitig öffentlich sind; oder 

(b) die Partei von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat, was durch schriftliche Aufzeichnungen dieser Partei nachgewiesen werden kann; oder 

(c) eine Partei unabhängig und ohne Verwendung von Materialien oder Informationen der anderen Partei entwickelt hat, was durch schriftliche Aufzeichnungen dieser Partei nachzuweisen ist; oder 

(d) eine Partei aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Vorschriften oder gerichtlicher Anordnungen offenlegen muss. Im Falle einer Offenlegung gemäß (d) muss die Partei die andere Partei unverzüglich über diese Offenlegung informieren.

11.3 Zur Klarstellung wird darauf hingeweisen, dass die kommerziellen und sonstigen Bedingungen der Vereinbarung, die nicht öffentlich zugänglich sind, als vertrauliche Informationen von Wolt zu behandeln sind.  

11.4 Diese Bestimmung hindert Wolt nicht daran, vertrauliche Informationen zum Zweck dieser Vereinbarung an ihre verbundenen Unternehmen oder an Dritte weiterzugeben oder vom Händler bereitgestellte Daten in aggregierter und anonymisierter Form zu verwenden. 

11.5 Die Rechte und Pflichten aus diesem Abschnitt bestehen über das Ablaufdatum oder die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus für einen Zeitraum von 5 Jahren fort. Informationen, die als Geschäftsgeheimnis eingestuft sind, werden jedoch so lange als vertraulich behandelt, wie sie nach geltendem Recht als Geschäftsgeheimnis zu behandeln sind.

12. VERSICHERUNG 

Der Händler muss über ausreichende Versicherungsdeckung verfügen, um seine Geschäftstätigkeit und potenzielle Verbindlichkeiten aus der Vereinbarung abzudecken. Der Händler muss zumindest über eine allgemeine Haftpflichtversicherung ohne Ausschlüsse in Bezug auf die Geschäftstätigkeit, Waren und Dienstleistungen des Händlers verfügen.  

13. EINHALTUNG

Jede Partei hält alle geltenden Gesetze und Vorschriften ein, einschließlich derjenigen in Bezug auf Sanktionen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie Korruptions- und Bestechungsbekämpfung, sowie die entsprechenden Anforderungen an das Geschäftsverhalten, die in den Richtlinien für Wolt-Partner festgelegt sind, die beispielsweise unter https://explore.wolt.com/speakup verfügbar sind. 

14. ANWENDBARES RECHT 

Die Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates, in dem Wolt seinen Verwaltungs- und Registersitz hat, mit Ausnahme der Bestimmungen zur Rechtswahl. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vereinbarung werden vor die zuständigen Gerichte der Hauptstadt des Staates, in dem Wolt seinen Verwaltungssitz hat, gebracht und entschieden.

 15. LAUFZEIT, KÜNDIGUNG UND AUSSETZUNG 

15.1 Die Vereinbarung tritt in Kraft, wenn der Händler die Vereinbarung elektronisch oder handschriftlich unterzeichnet oder anderweitig akzeptiert hat (z. B. durch Klicken auf „Ich akzeptiere“) und die Überprüfung seines Unternehmens durch Wolt vollständig abgeschlossen ist. Die Rechtswirksamkeit einer einfachen oder fortgeschrittenen elektronischen Signatur (einschließlich z. B. der Annahme von Bedingungen durch einen Klick-Prozess) entspricht der einer handschriftlichen Unterschrift. Die Vereinbarung bleibt bis zu ihrem Ablauf oder ihrer Kündigung gemäß der Vereinbarung oder bis zum Ablauf oder zur Kündigung aller anwendbaren Marketplace-Zusatzvereinbarungen, je nachdem, was früher eintritt, in Kraft.

15.2 Während der Probezeit (falls zutreffend) kann jede Partei die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen. Nach Ablauf der Probezeit kann jede Partei diese Vereinbarung oder eine Marketplace-Zusatzvereinbarung mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei grundlos kündigen. 

15.3 Jede Partei kann die Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist und ohne Haftung mit schriftlicher Mitteilung sofort kündigen, unabhängig davon, ob eine feste Laufzeit vereinbart wurde, wenn (a) die andere Partei eine wesentliche Verletzung der Vereinbarung begeht oder (b) wenn die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt oder anderweitig nicht in der Lage ist, ihre Pflichten und/oder Verpflichtungen aus der Vereinbarung zu erfüllen.

15.4 Wolt ist berechtigt, mit schriftlicher Mitteilung die Ausführung der Vereinbarung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne Entstehung einer Haftung, und unabhängig davon, ob eine feste Laufzeit vereinbart wurde, wenn Wolt berechtigte Gründe zu der Annahme hat, dass die Produkte oder Dienstleistungen des Händlers unsicher oder mangelhaft sind, für illegale oder betrügerische Zwecke verwendet werden oder nicht den angemessenen Anforderungen von Wolt entsprechen, die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen, gegen Handelskontrollen, Verbraucherschutz-, Geldwäschebekämpfung oder andere Gesetze oder Vorschriften, im Falle von Risiken für die Cybersicherheit oder Datenverletzungen, wenn die Beziehung zum Händler rechtliche oder regulatorische Risiken birgt oder wenn eine solche Aussetzung gemäß den Regeln oder Richtlinien des App Store oder Google Play erforderlich ist.

15.5 Darüber hinaus kann Wolt mit schriftlicher Mitteilung die Ausführung der Vereinbarung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung aussetzen oder die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne Entstehung einer Haftung für Wolt und unabhängig davon, ob eine feste Laufzeit vereinbart wurde, wenn der Händler oder eine in seinem Namen handelnde Person die Wolt-Produkte in einer Weise missbraucht, die Wolt, seine verbundenen Unternehmen, die Kunden von Wolt und/oder Dritten beeinträchtigen könnte, oder wenn der Händler oder eine in seinem Namen handelnde Person gegenüber einem Mitarbeiter, Kunden oder Kurierpartner von Wolt körperliche oder verbale Gewalt angewendet hat. 

15.6 Wenn eine der Parteien diese Vereinbarung kündigt, enden alle Produktzusätze automatisch. 

15.7 Alle aufgelaufenen Zahlungsansprüche und die relevanten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch nach Beendigung dieser Vereinbarung bestehen.

16. SONSTIGES 

16.1 Wolt hat das Recht, die Bedingungen der Vereinbarung einseitig zu ändern, wenn diese Änderungen durch Gesetzesänderungen, Entwicklungen im jeweiligen Geschäftsumfeld oder Umstände im Zusammenhang mit der Bereitstellung besserer oder zusätzlicher Möglichkeiten für seine Partner verursacht werden. Wolt hat das Recht, die Bedingungen der Vereinbarung einseitig zu ändern, einschließlich Änderungen der Provisionen und Gebühren, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. Wolt wird den Händler über Änderungen der Vereinbarung mindestens 15 Tage vor Inkrafttreten der Änderungen oder gemäß geltendem Recht informieren. Wenn der Händler die Änderungen nicht akzeptiert, hat er das Recht, die Vereinbarung zu kündigen, indem er Wolt innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung schriftlich darüber informiert. Wenn der Händler Wolt nicht über die Kündigung der Vereinbarung informiert und nach Inkrafttreten der Änderung(en) weiterhin auf die Wolt-Produkte zugreift und diese nutzt, gilt dies als konkludente Zustimmung zu den Änderungen. Änderungen gelten nicht rückwirkend. 

16.2 Wolt kann diese Vereinbarung oder seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung abtreten. Der Händler darf diese Vereinbarung oder seine Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Wolt nicht abtreten.

16.3 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so hat dies keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung, und ist diese Vereinbarung so auszulegen, als ob die ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung nie Bestandteil derselben gewesen wäre.

16.4 Durch diese Vereinbarung entsteht keine Agentur, Partnerschaft, Joint Venture oder Beschäftigungsverhältnis mit dem Händler, und der Händler hat keinerlei Befugnis, Wolt in irgendeiner Weise zu binden.

16.5 Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, die zwischen den Parteien oder zwischen dem Händler und einem Unternehmen der Wolt-Gruppe zum gleichen Gegenstand abgeschlossen wurden, und alle solchen früheren Vereinbarungen gelten als beendet.

16.6 Der vom Händler im Anmeldeformular angegebene Ansprechpartner ist der primäre Ansprechpartner in Angelegenheiten, die diese Vereinbarung betreffen, und der Händler garantiert, dass der angegebene Ansprechpartner befugt ist, den Händler gesetzlich zu vertreten und Änderungen an der Vereinbarung oder der Geschäftsbeziehung zu beantragen und zu akzeptieren.