Wolt Partner Admin Portal Geschäftsbedingungen für Self-Service-Kampagnen

Sie als Wolt Partner akzeptieren diese Wolt Partner Admin Portal Geschäftsbediungen ("Kampagnenbedinungen"), indem Sie eine Kampagne im Partner Admin Portal mit den verfügbaren Self-Service Tools ("Portal") erstellen. Sie sichern zu und gewährleisten, dass Sie die Befugnis haben, den Partner an diese Kampagnenbedingungen zu binden.

Diese Kampagnenbedingungen sind Teil Ihres Partnervertrages mit Wolt über Ihr Angebot auf der Wolt-Plattform als Händler ("Hauptvertrag") und regeln die Nutzung der Online Werbe-Self-Service-Tools, die Wolt Ihnen im Portal zur Verfügung stellt.

1. Self-Service-Kampagnen

a. Wolt kann dem Partner im Portal verschiedene Optionen für Werbekampagnen zur Auswahl anbieten, wie z.B. Gratislieferung, Bestellwert-Rabatt, “Kaufe X, erhalte Y” und Anzeigenkampagnen. Die Kampagnen können vom Partner bei Wolt erworben werden, indem er die dem Partner zur Verfügung gestellten Self-Service-Tools nutzt, um das Angebot des Partners auf der Wolt-Plattform zu bewerben.

b. Die verschiedenen Kampagnenoptionen, die Ihnen zur Verfügung stehen, werden im Portal und in diesen Kampagnenbedingungen vorgestellt und beschrieben. Wolt ist berechtigt, das Portal und die Kampagnenoptionen jederzeit zu ändern oder einzustellen.

c. Um eine Auftrag für eine Kampagne aufzugeben (“Auftrag”"), wählen Sie die Art der Kampagne aus, die Sie buchen möchten, und füllen die im Portal angegebenen erforderlichen Datenfelder aus, wie z. B. Ihr Kampagnenbudget sowie Start- und Enddatum (zusammen: “Eingabe"). Sie sind für die Überprüfung der Korrektheit Ihrer Eingaben verantwortlich. Nur autorisierte Vertreter des jeweiligen Händlers dürfen Aufträge für Kampagnen im Portal einstellen.

d. Vor der Bestellung zeigt Wolt eine Vorschau an, wie die Kampagne auf der Wolt-Plattform aussehen wird. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Vorschau zu prüfen und sicherzustellen, dass die Kampagne den geltenden Gesetzen und Vorschriften Ihres Landes entspricht.

e. Wolt übernimmt keine Garantie und gibt keine Zusicherungen hinsichtlich der Leistung oder Qualität der Kampagnen oder der Ergebnisse, die mit diesen erzielt werden können. Alle Empfehlungen, die im Portal gegeben werden, sind keine Garantie für Ergebnisse. Alle von Wolt im Portal angegebenen Schätzungen sind lediglich Schätzungen. Bei den im Portal angegebenen Durchschnittswerten handelt es sich lediglich um Durchschnittswerte und nicht um die tatsächlich erzielten Ergebnisse.

f. Das Einstellen einer Kampagne im Portal und die Bestätigung dieser Kampagnenbedingungen stellen eine verbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Wolt dar.

2. Für bestimmte Kampagnen geltende Bedingungen

a. Kostenlose Lieferung.

  • Wenn Sie einen Auftrag für eine Kampagne mit kostenloser Lieferung aufgeben, zahlen Sie für die Liefergebühren der Nutzer gemäß Ihres Auftrag und den Eingaben für den Auftrag Bestellung.

  • Wolt ist berechtigt, unabhängig von Aufträgen für kostenlose Lieferaktionen, Servicegebühren, Aufschläge und sonstige Gebühren von einem Nutzer im Zusammenhang mit seiner Lieferbestellung zu erheben.

b. Rabatte auf Bestellwert und Artikel (Kaufe X, erhalte Y).

  • Wenn Sie eine Bestellung für eine Bestellwert- oder Artikel-Rabattaktion (Kaufe X, erhalte Y) aufgeben, zahlen Sie für Rabatte, die auf die Bestellungen von Nutzern Ihrer Produkte gemäß Ihrer Bestellung und Eingabe für die Bestellung angewendet werden.

  • Rabatte werden nicht auf Gebühren wie Servicegebühren oder Zuschläge angewandt.

  • Bei Bestellwert-Rabattkampagnen kann der in Ihrer Bestellung festgelegte Rabatt auf die gesamte Produktauswahl der Verkaufsstelle angewandt werden, die von der Kampagne abgedeckt wird, je nachdem, welche Produkte der Nutzer kauft. Sie sind allein dafür verantwortlich, dass Ihre Produkte, die Gegenstand einer Bestellwert- oder Artikelrabattkampagne sind, mit einem Rabatt verkauft werden können.

c. Werbeanzeigen.

  • Wenn Sie eine Auftrag für eine Werbekampagne aufgeben, wird/werden Ihr(e) Verkaufsstelle(n), die von der Kampagne abgedeckt wird/werden, wahrscheinlich in verschiedenen Ansichten auf Wolt stärker sichtbar sein. Die Platzierung und Sichtbarkeit Ihrer Anzeige auf Wolt hängt sowohl von der Höhe Ihres Gebots für den Anzeigenauftrag als auch von Ihrer Relevanz für den Nutzer ab, wobei die Relevanz z.B. aus Ihrem Standort im Vergleich zum Standort des Nutzers und der Kaufhistorie des Nutzers besteht. Wolt übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Sichtbarkeit.

  • Das Gebot, das Sie in Ihrem Auftrag auswählen, ist der Höchstbetrag, den Sie für eine durch Ihre Werbekampagne generierte Bestellung zahlen werden. Wolt wird Sie nicht über das Ergebnis Ihres Gebots in einer Auktion für eine Kampagne informieren.

  • Wolt legt für jede Werbekampagne ein Mindestgebot fest, das als Mindestgebot bezeichnet wird und den Mindestbetrag darstellt, den Sie für einen durch Ihre Werbekampagne aufgegebenen Auftrag bezahlen. Wolt behält sich das Recht vor, das Mindestgebot einseitig festzulegen und zu ändern. Die Höhe des jeweiligen Mindestgebots ist im Portal ersichtlich.

  • Wolt berechnet Ihnen nur Anzeigen, die zu Bestellungen von Nutzern führen. Das heißt, wenn ein Nutzer auf eine Anzeige geklickt hat und innerhalb von sieben Tagen nach diesem Klick einen Kauf tätigt, wird Wolt Ihnen diese Bestellung als Anzeige in Rechnung stellen.

  • Wolt wird einen verbraucherseitigen Hinweis auf Anzeigen einfügen, der besagt, dass die Anzeige bezahlt oder gesponsert ist. Die Form und der Text dieses Hinweises werden von Wolt festgelegt. Sie sind jedoch dafür verantwortlich, Wolt zu informieren, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Anzeige einen anderen oder zusätzlichen Hinweis enthalten sollte.

3. Zahlungen und Steuern

a. Der Partner zahlt die im jeweiligen Auftrag festgelegten Gebühren (die "Gebühren"). Die Gebühren werden auf der Grundlage der Backend-Tracking-Mechanismen von Wolt und der für den Auftrag geltenden Abrechnungskriterien, wie im Portal dargelegt, berechnet. Jeder Hinweis auf "risikofrei" im Portal bedeutet, dass Sie nur dann für eine Kampagne bezahlen, wenn diese zu einer Bestellung eines Nutzers auf Wolt führt, die durch die Kampagne abgedeckt wird. 

b. Falls Sie im Rahmen Ihrer Eingaben ein maximales Budget für die Kampagnen "Kostenlose Lieferung", "Kaufe X, erhalte Y" oder "Bestellwert-Rabatt" festgelegt haben, kann Wolt das Budget auf Ihre Kosten überschreiten, um eine einzelne, der Kampagne unterliegende Bestellung eines Nutzers zu erfüllen, die zu einem Zeitpunkt aufgegeben wird, an dem das Budget fast aufgebraucht ist.

c. Bei der Erstellung einer Werbekampagne werden Sie aufgefordert, ein Wochenbudget auszuwählen. Dieses Wochenbudget wird im Laufe einer Woche in sieben Tagesbudgets aufgeteilt. Da Ihre Werbe-Kampagne Ihr Budget möglicherweise nicht jeden Tag oder jede Woche erreicht, kann Wolt Ihr Budget vorübergehend überschreiten, sofern Ihr Tagesbudget nicht um mehr als das Doppelte Ihres Tagesbudgets überschritten wird und Ihr Gesamtbudget für einen Kalendermonat (oder die Laufzeit der Kampagne, je nachdem, was kürzer ist) nicht überschritten wird.

d. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass seine Zahlung der jeweiligen Gebühren für eine Bestellung durch Abzug von Beträgen erfolgt, die Wolt dem Partner im Zusammenhang mit den Auszahlungen von Wolt gemäß des Hauptvertrages schuldet. Der Zeitpunkt dieser Abzüge ist derselbe wie bei den Auszahlungen im Rahmen des Hauptvertrags, so dass die Abzüge bereits während einer Kampagne erfolgen können.

e. Zu den Gebühren wird die Mehrwertsteuer in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen hinzugerechnet.

4. Stornierung

a. Sie können eine Kampagne jederzeit über das Portal stornieren. Wenn Sie jedoch die Stornierung einer Kampagne beantragen, nachdem die Kampagne bereits begonnen hat, können Ihnen die Gebühren in Rechnung gestellt werden, die nach Ihrem Stornierungsantrag, aber vor Löschen der Kampagne von der Wolt-Plattform anfallen.

b. Wolt hat jederzeit das Recht, eine Kampagne abzulehnen oder von der Wolt-Plattform zu entfernen.

5. Berichterstattung

a. Wolt kann Ihnen über das Portal Informationen zur Verfügung stellen, die sich auf Ihre Kampagnen beziehen oder in Verbindung mit diesen generiert wurden (Kampagnendaten"). Ihre Nutzung von Kampagnendaten unterliegt dem Hauptvertrag, einschließlich aller Bestimmungen zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz, sowie den folgenden Einschränkungen: Sie dürfen Kampagnendaten ausschließlich (a) zur Planung und Verwaltung von Kampagnen über das Portal und (b) zur Bewertung der Leistung von Kampagnen für Ihre internen Zwecke verwenden. Sie dürfen Kampagnendaten nur in der hierin ausdrücklich gestatteten Weise verwenden und offenlegen, und Sie werden Ihren verbundenen Unternehmen, Auftragnehmern oder Vertretern nicht gestatten, Kampagnendaten auf andere Weise oder zu anderen Zwecken zu verwenden oder offenzulegen, einschließlich zu Zwecken (i) des Retargeting eines Nutzers oder Geräts, (ii) der Erstellung, Ergänzung oder Ergänzungen eines Profils eines Nutzers oder Geräts oder (iii) der Identifizierung eines Nutzers oder Geräts. Ungeachtet des Vorstehenden können Sie Kampagnendaten offenlegen, soweit dies erforderlich ist, um einer gültigen und verbindlichen gerichtlichen Anordnung, einem Gesetz oder einer Anweisung einer Regierungs- oder Aufsichtsbehörde nachzukommen; vorausgesetzt, Sie informieren Wolt vor einer solchen Offenlegung. Alle Kampagnendaten sind das ausschließliche Eigentum von Wolt und vertrauliche Informationen von Wolt.

6. Schadloshaltung

a. Zusätzlich zu den Freistellungsverpflichtungen im Hauptvertrag wird der Händler Wolt von allen Ansprüchen, Haftungen, Schäden, Verlusten, Kosten, Gebühren (einschließlich angemessener Anwaltskosten) und Ausgaben im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter verteidigen, freistellen und schadlos halten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Ihren Bestellungen von Kampagnen, Vorgaben oder einem Verstoß des Händlers gegen diese Kampagnenbedingungen ergeben.

7. Sonstiges

a. Im Übrigen und sofernnicht durch diese Kampagnenbedingungen abgedeckt, gelten die Bedingungen des Hauptvertrags.

b. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Kampagnenbedingungen und dem Hauptvertrag haben diese Kampagnenbedingungen Vorrang.

c. Wolt behält sich das Recht vor, diese Kampagnenbedingungen einseitig zu ändern. Wolt wird Partner über wesentliche Änderungen der Kampagnenbedingungen mindestens 15 Tage im Voraus entweder über das Portal oder per E-Mail informieren.