Allgemeine Geschäftsbedingungen Wolt Ads für Händler

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Wolt Ads für Händler („Bedingungen“) gelten für alle Wolt Ads und andere Werbekampagnen („Kampagnen“), die Wolt („Wolt“, „wir“ oder „uns“) seinen Händlerpartnern („Sie“) anbietet. Wenn Sie diese Bedingungen akzeptieren, werden sie Teil Ihrer Dienstleistungsvereinbarung mit uns bezüglich Ihrer Präsenz auf der Wolt-Marktplatzplattform als Händlerpartner (die „Hauptvereinbarung“).

1. Kampagnen

1.1 Wir bieten verschiedene Möglichkeiten für Kampagnen an, um Ihr Angebot auf der Wolt-Plattform oder den anderen Werbekanälen von Wolt zu bewerben. Die Verfügbarkeit der verschiedenen Kampagnentypen kann je nach Land variieren.

1.2 Sie können Kampagnen bestellen, indem Sie uns einen Auftrag erteilen, unsere Ihnen zur Verfügung gestellten Self-Service-Tools („Portal“) nutzen oder uns anderweitig ermächtigen, eine Kampagne für Sie zu erstellen („Auftrag“). Wolt kann das Portal und alle Kampagnenoptionen jederzeit ändern oder einstellen.

1.3 Um einen Auftrag für eine Kampagne zu erteilen, wählen Sie die Art der Kampagne aus, die Sie kaufen möchten, und füllen die erforderlichen Felder aus, wie z. B. Ihr Kampagnenbudget sowie das Start- und Enddatum (zusammenfassend als „Eingaben“ bezeichnet). Sie sind dafür verantwortlich, die Richtigkeit Ihrer Eingaben zu überprüfen und dafür zu sorgen, dass nur Sie oder von Ihnen Bevollmächtigte Personen Aufträge erteilen

1.4 Bevor ein Auftrag im Portal aufgegeben wird, zeigt Wolt eine Vorschau an, wie die Kampagne auf der Wolt-Plattform aussehen wird. Sie sind alleine dafür verantwortlich, die Vorschau zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Kampagne mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften des jeweiligen Landes übereinstimmt.

1.5 Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir zusätzliche Kampagnen für Sie erstellen und Ihre bestehenden Kampagnen, einschließlich ihrer Dauer, ändern dürfen. Wir werden Ihnen eine schriftliche Bestätigung aller zusätzlichen Kampagnen oder Änderungen per E-Mail zusenden.

1.6 Wir übernehmen keine Garantie und machen keine Zusicherungen hinsichtlich der Leistung oder Qualität der Kampagnen oder der Ergebnisse, die durch diese erzielt werden können. Die von uns gegebenen Empfehlungen sind keine Garantie für Ergebnisse. Alle von uns abgegebenen Schätzungen sind lediglich Schätzungen. Bei den im Portal oder anderweitig von uns präsentierten Durchschnittszahlen handelt es sich lediglich um Durchschnittswerte und nicht um tatsächlich zu erzielende Ergebnisse.

1.7 Der Auftrag für eine Kampagne und die Bestätigung dieser Bedingungen stellen eine verbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen und uns dar.

2. Für bestimmte Kampagnen geltende Bedingungen

2.1 Gratis Lieferung Wenn Sie einen Auftrag für eine Kampagne mit kostenloser Lieferung erteilen, zahlen Sie die Liefergebühren für die Nutzer gemäß Ihres Auftrags und den Eingaben für den Auftrag.

2.2 Wir sind berechtigt, einem Nutzer im Zusammenhang mit seinem Lieferauftrag unabhängig von Aufträgen im Rahmen von kostenlosen Lieferaktionen Dienstgebühren, Zuschläge und sonstige Gebühren in Rechnung zu stellen.

2.3 Rabatte im Zusammenhang mit dem Auftragswert oder Artikeln (Kaufen Sie X, erhalten Sie Y) Wenn Sie einen Auftrag für eine Rabattaktion erteilen, die im Zusammenhang mit einem Auftragswert oder einem Artikel (Kaufen Sie X, erhalten Sie Y) durchgeführt wird, zahlen Sie die Rabatte, die auf die Bestellungen Ihrer Produkte durch die Nutzer gewährt werden, gemäß Ihrem Auftrag und Ihren Eingaben für den Auftrag.

2.4 Auf Gebühren jeglicher Art, wie z.B. Servicegebühren oder Zuschläge, werden keine Rabatte gewährt.

2.5 Bei Rabattaktionen auf den Auftragswert kann der in Ihrem Auftrag festgelegte Rabatt auf die gesamte Produktauswahl des Standorts, für den die Aktion gilt, angewendet werden, je nachdem, welche Produkte der Nutzer kauft. Sie sind alleine dafür verantwortlich, dass Ihre Produkte, die im Rahmen einer Kampagne für Rabatte im Zusammenhang mit dem Auftragswert oder Artikeln angeboten werden, auch mit einem Rabatt verkauft werden können.

2.6 Wenn Sie im Rahmen Ihrer Kampagnen für kostenlose Lieferung, „Kaufen Sie X, erhalten Sie Y“ oder „Rabatt für einen Auftragswert“ ein maximales Budget festgelegt haben, können wir das Budget auf Ihre Kosten überschreiten, um einen einzelnen Nutzerauftrag zu erfüllen, der im Rahmen der Kampagne zu einem Zeitpunkt aufgegeben wurde, zu dem das Budget fast aufgebraucht war.

2.7 Anzeigen Wenn Sie einen Auftrag für eine Werbekampagne erteilen, werden Ihre von der Kampagne abgedeckten Standorte wahrscheinlich in verschiedenen Einträgen auf der Wolt-Plattform und/oder anderen Werbekanälen von Wolt, soweit zutreffend, besser sichtbar sein. Die Platzierung und Sichtbarkeit Ihrer Anzeige hängt sowohl von der Höhe Ihres Gebots für den Werbeauftrag als auch von Ihrer Relevanz für den Nutzer ab, wobei sich die Relevanz z. B. aus Ihrem Standort im Vergleich zum Standort des Nutzers und der Kaufhistorie des Nutzers ergibt. Wir übernehmen keine Garantie für eine bestimmte Sichtbarkeit.

2.8 Wenn Sie einen Auftrag für eine Werbekampagne erteilen, wählen Sie ein Wochenbudget. Dieses Wochenbudget wird durch sieben geteilt, um die Tagesbudgets für die Woche zu erhalten. Da Ihre Werbekampagne möglicherweise nicht jeden Tag oder jede Woche Ihr Budget erreicht, können wir Ihr Budget vorübergehend überschreiten, vorausgesetzt, dass Ihr Tagesbudget nicht um mehr als das Doppelte Ihres Tagesbudgets überschritten wird und Ihr Gesamtbudget für einen Kalendermonat (oder für die Laufzeit der Kampagne, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist) nicht überschritten wird.

2.9 Das Gebot, das Sie in Ihrem Auftrag auswählen, ist der Höchstbetrag, den Sie für einen Auftrag zahlen, der über Ihre Anzeigenkampagne generiert wird. Wir werden Sie nicht über das Ergebnis Ihres Gebots in einer Auktion für eine Kampagne informieren.

2.10 Wir wenden für jede Werbekampagne ein Mindestgebot an, das als Mindestgebot bezeichnet wird und den Mindestbetrag darstellt, den Sie für einen durch Ihre Werbekampagne generierten Auftrag zahlen. Wir behalten uns das Recht vor, das Mindestgebot einseitig festzulegen und zu ändern. Der Betrag des geltenden Mindestgebots ist im Portal sichtbar.

2.11 Wir berechnen Ihnen nur Anzeigen, die zu Aufträgen von Nutzern führen. Nachdem ein Nutzer auf eine Anzeige geklickt hat, wenden wir eine siebentägige Zuordnung auf Anzeigen an. Das bedeutet, dass wir, wenn ein Nutzer auf eine Anzeige geklickt hat und innerhalb von sieben Tagen nach diesem Klick einen Kauf tätigt, für diesen Auftrag eine Anzeigengebühr berechnen.

2.12 Wir können in Anzeigen einen für den Verbraucher sichtbaren Hinweis einfügen, aus dem hervorgeht, dass die Anzeige bezahlt oder gesponsert ist. Die Form und der Text solcher Hinweise werden von uns festgelegt, jedoch sind Sie dafür verantwortlich, uns zu benachrichtigen, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Anzeige andere oder zusätzliche Angaben enthalten sollte.

2.13 In-Store-Kampagnen Wenn Sie einen Auftrag für eine In-Store-Kampagne erteilen, zahlen Sie an Wolt: (a) eine feste Gebühr pro Check-in für jeden Nutzer, der Ihre physischen Geschäfte besucht; und (b) einen bestimmten Prozentsatz der Wolt-Punkte, die Wolt den Nutzern gemäß Ihrem Auftrag und Ihren Eingaben für den Auftrag anbietet. Wenn die Werbeaktion zusätzliche Vorteile bietet, die der Nutzer in Ihren physischen Geschäften nutzen kann, sind Sie für die vollständige Finanzierung der Vorteile (z. B. kostenlose Produkte, Rabattgutscheine) verantwortlich, die Sie den Nutzern anbieten.

2.14 Sie sind dafür verantwortlich, in Ihren physischen Geschäften eine technische Lösung gemäß den Anweisungen von Wolt einzurichten, damit Nutzer sich mit ihren Smartphones einchecken können. Jede Check-in-Sitzung ist nur wenige Minuten gültig. Sie sind auch dafür verantwortlich, den Nutzern auf deren Wunsch die Nutzung der Vorteile in Ihren physischen Geschäften zu ermöglichen.

2.15 Andere Kampagnenarten Wir entwickeln und erweitern unser Angebot ständig und können Ihnen Kampagnenarten anbieten, die nicht in diesen Bedingungen beschrieben sind. Die für diese Kampagnentypen geltenden Bedingungen werden Ihnen im Portal oder in einem Insertionsauftrag mitgeteilt, und mit der Erteilung eines Auftrags für eine solche Kampagne erklären Sie sich mit den geltenden Bedingungen einverstanden.

3. Zahlungen und Steuern

3.1 Sie zahlen die in dem jeweiligen Auftrag festgelegten Gebühren (die „Gebühren“). Die Gebühren werden auf der Grundlage unserer Backend-Tracking-Mechanismen und der für den Auftrag geltenden Abrechnungskriterien berechnet, die im Portal festgelegt sind. Jeder Verweis auf „risikofrei“ bedeutet, dass Sie nur dann für eine Kampagne bezahlen, wenn diese zu einem Auftrag eines Nutzers bei Wolt führt, der von der Kampagne abgedeckt ist.

3.2 Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Zahlung der für einen Auftrag anfallenden Gebühren durch Abzug der Beträgen erfolgt, die wir Ihnen im Zusammenhang mit unseren Auszahlungen gemäß der Hauptvereinbarung schulden. Der Zeitpunkt dieser Abzüge entspricht dem Zeitpunkt der Auszahlungen gemäß der Hauptvereinbarung, sodass Abzüge bereits während einer Kampagne erfolgen können.

3.3 Zu den Gebühren wird die Mehrwertsteuer gemäß den geltenden Gesetzen hinzugerechnet.

4. Stornierung

4.1 Sie können eine Kampagne jederzeit über das Portal oder durch Kontaktaufnahme mit uns stornieren. Wenn Sie jedoch die Stornierung einer Kampagne beantragen, nachdem die Kampagne bereits begonnen hat, können Ihnen die Gebühren in Rechnung gestellt werden, die nach Ihrem Stornierungsauftrag, aber vor der Entfernung der Kampagne von der Wolt-Plattform anfallen.

4.2 Wir haben das Recht, eine Kampagne jederzeit abzulehnen oder von der Wolt-Plattform zu entfernen.

5. Berichterstattung

5.1 Wir können Ihnen über das Portal oder anderweitig Informationen zur Verfügung stellen, die sich auf Ihre Kampagnen beziehen oder in Verbindung mit diesen generiert werden („Kampagnendaten“). Ihre Nutzung von Kampagnendaten unterliegt der Hauptvereinbarung, einschließlich aller Bestimmungen zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz, sowie den folgenden Einschränkungen: Sie dürfen Kampagnendaten ausschließlich (a) zur Planung und Verwaltung von Kampagnen über das Portal und (b) zur Bewertung der Leistung von Kampagnen für Ihre internen Zwecke nutzen. Sie dürfen Kampagnendaten nur im in diesen Bedingungen ausdrücklich gestatteten Umfang verwenden und offenlegen, und Sie werden weder selbst noch durch verbundene Unternehmen, Auftragnehmer oder Vertreter Kampagnendaten in anderer Weise oder für andere Zwecke verwenden oder offenlegen, einschließlich (i) zum Retargeting eines Nutzers oder Geräts, (ii) zum Erstellen, Ergänzen oder Anhängen eines Profils eines Nutzers oder Geräts oder (iii) zum Ermitteln eines Nutzers oder Geräts. Ungeachtet des Vorstehenden dürfen Sie Kampagnendaten in dem Umfang offenlegen, der erforderlich ist, um einer gültigen und verbindlichen gerichtlichen oder gesetzlichen Verpflichtung oder einer Anweisung einer Regierungs- oder Aufsichtsbehörde nachzukommen, vorausgesetzt, dass Sie uns vor einer solchen Offenlegung benachrichtigen. Alle Kampagnendaten sind das ausschließliche Eigentum von Wolt und vertrauliche Informationen von Wolt.

6. Entschädigung

6.1 Zusätzlich zu den in der Hauptvereinbarung festgelegten Entschädigungsverpflichtungen werden Sie uns von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten, Kosten, Gebühren (einschließlich angemessener Anwaltskosten) und Ausgaben freistellen, die sich aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter aufgrund Ihrer Aufträge für Kampagnen, aus oder im Zusammenhang mit Ihren Eingaben oder aus oder im Zusammenhang mit Ihrer Verletzung dieser Bedingungen ergeben.

7. Andere Begriffe

7.1 Für alle relevanten Sachverhalte, die nicht durch diese Bedingungen abgedeckt sind, gelten die Bestimmungen und Bedingungen der Hauptvereinbarung.

7.2 Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und der Hauptvereinbarung haben die vorliegenden Bedingungen Vorrang.

7.3 Wir behalten uns das Recht vor, diese Kampagnenbedingungen einseitig zu ändern. Wir werden Sie über wesentliche Änderungen der Bedingungen mindestens 15 Tage im Voraus entweder im Portal oder per E-Mail informieren.

Zuletzt aktualisiert: 10. Dezember 2025